20. Oktober 2011
Der durch den Chaos Computer Club entdeckte und analysierte Staatstrojaner, sowie dessen Veröffentlichung in der FAZ, der offiziell nur zur Quellen TKÜ eingesetzt werden dürfte, ermöglicht den ermittelnden Behörden, nach der Erstinstallation der Schadsoftware auf einem Zielrechner, weitere Programm-Module nachzuladen. Mit diesen ist es dann möglich, Dateien auszulesen, Screenshots zu erstellen und Daten auf dem Zielcomputer zu verändern. Selbst die Aktivierung von Mikrofonen und vorhandenen Webcams ist möglich, so dass die eingesetzte Software für eine Raumüberwachung genutzt werden kann. In der gestrigen aktuellen Stunde im Bundestag nahm zu diesem Thema Jan Korte von unserer Partei Die Linke dazu Stellung:
Der aktuellen Stunde vorausgegangen war eine nichtöffentliche Sitzung des Innenausschusses, bei der auch der eingeladene BKA Präsident Jörg Ziercke anwesend war. In dieser Sitzung wurde noch einmal festgestellt, dass das BKA den Quellcode des Bundestrojaners nicht kenne, ihn aber schon mehrmals eingesetzt habe. Auch die Liste der Bundesländer die zugegeben haben, diesen Trojaner eingesetzt zu haben, wird immer länger.Dazu gehören die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen . Und das alles, obwohl das Bundesverfassungsgericht im März 2010 für die Onlinedurchsuchung und die Quellen-TKÜ ganz klare und enge Grenzen gesetzt hatte.
Mittlerweile ist bekannt geworden, das es einen großen Bruder des durch den CCC entdeckten Trojaners gibt. Dieser große Bruder kann noch mehr Onlineanwendungen (nicht mehr nur die Internettelefoniesoftware Skype) überwachen und besitzt auch einen signierten 64bit Treiber, der es ermöglicht, diesen auch auf Windows 7 Rechnern zu installieren.