Dazu ist zunächst ein kleiner Exkurs in das Raumordnungsrecht und das Baurecht der Bundesrepublik sinnvoll. Um eine nachhaltige, räumlich geordnete Entwicklung des Landes zu gewährleisten, spielen in der Raumordnung das Zentralörtliche System und das Achsenmodell in Deutschland eine wesentliche Rolle. Andere Länder, z.B. Frankreich, gehen da etwas anders vor.
Zentrale Orte gehören zu den wichtigsten Instrumenten der Raumordnung. Das Zentrale-Orte-Konzept basiert auf der Erkenntnis, dass Einrichtungen der Daseinsvorsorge schon aus finanziellen Gründen nicht an jedem Ort vorgehalten werden können. Um zu gewährleisten, dass alle Bürger die für ihr Leben notwendigen Leistungen und Güter dennoch in Anspruch und in zumutbarer Entfernung erreichen können, wurde in Deutschland das System der Zentralen Orte entwickelt. Demnach weisen zentrale Orte höherer Hierarchiestufe Ausstattungsmerkmale auf, die in zentralen Orten niedriger Hierarchiestufen fehlen.
Durch das Raumordnungsgesetz (ROG) sind die Länder zur Ausweisung Zentraler Orte verpflichtet. In unserem Bundesland ist dies im Landesentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) und im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM-LVO M-V) erfolgt.
Im Landesentwicklungsprogramm sind Ober- und Mittelzentren ausgewiesen. Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm werden darüber hinaus die sogenannten Grundzentren festgelegt.
Die Mittelzentren sollen Versorgungsfunktionen, die unterhalb der oberzentralen Aufgaben angesiedelt sind, die aber über eine rein örtliche Grundversorgung hinausgehen, anbieten. Sie dienen der Deckung des gehobenen Bedarfs. Typische Einrichtungen von Mittelzentren sind weiterführende allgemeinbildende (Realschule, Gymnasium) und berufsbildende Schulen und Förderschulen, Sport- und Großveranstaltungshallen, Schwimmbäder, ein breites Spektrum an Fachärzten, Krankenhäuser der Regionalversorgung, vielseitige Einkaufsmöglichkeiten für Güter des gehobenen Bedarfs und Einzelhandelsangebote mit aperiodischen Sortimenten , freie Berufe und Dienstleistungen mit differenziertem Angebot, Sitz von Landesbehörden, Gerichten und Kreisverwaltungen, Einrichtungen der Polizei und gute Verkehrsanbindung an benachbarte Oberzentren. Mittelzentren sollen als regional bedeutsame Wirtschaftsstandorte gestärkt und weiterentwickelt werden. Sie sollen für die Bevölkerung vielfältige und attraktive Arbeits- und Ausbildungsplatzangebote bereitstellen.
Die Stadt Grevesmühlen hat von der Landesplanung die Funktion eines Mittelzentrums zugewiesen bekommen (siehe Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) 3.2.2(3)). Beachtenswert sind dabei auch die Orientierungskriterien, wonach für Mittelzentren ein Bevölkerungsstand ab ca. 10.000 Einwohner und die Erfüllung vorgenannter Funktionen erforderlich sind.
Hinsichtlich der demografischen Entwicklung ist festzustellen, dass in Grevesmühlen gegenwärtig ca. 10.600 Bürger leben. Bemerkenswert ist, dass ca. 500 Personen Ausländer sind. Weiter sind mehr als ein Drittel Rentner. Jährlich sterben ca. 200 Menschen und 60 Kinder werden geboren. Hatte Grevesmühlen im Jahre 2007 noch fast 11.000 Einwohner und eine günstigere Altersstruktur, so wird deutlich, dass die Stadt dringend Zuzug benötigt. Ansonsten droht ein Absinken der Wohnbevölkerung unter den Schwellwert von 10.000 Einwohnern. Damit ist aber die Gefahr verbunden, dass bei Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms sowie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms eine Herabstufung vom Mittel- zum Grundzentrum erfolgt.
Die Einstufung als Grundzentrum hätte für die Stadt eine Reihe von negativen Auswirkungen. So wird z. B. die Höhe der Finanzzuweisung des Landes erheblich reduziert. Viele Funktionen eines Mittelzentrums können nicht mehr erfüllt werden. Man schaue sich die Grundzentren im Landkreis näher an. Ob in Dassow, Neukloster, Gadebusch oder Klütz: Hier ist kaum noch etwas Nennenswertes los.
Aktives Handeln ist erforderlich.
Es sind günstige Bedingungen für den gegenwärtig stagnierenden Wohnungsbau unter besonderer Berücksichtigung des Geschosswohnungsbaus zu schaffen. Die Voraussetzungen für die Gewerbeansiedlung und -entwicklung sind zu aktivieren. Hier ist in erster Linie die Entwicklung des Großgewerbestandortes Upahl/Grevesmühlen von Bedeutung. Die äußerst knappen Abstimmungsergebnisse in der gegenwärtigen Stadtvertretung schaffen dabei natürlich kein günstiges Investitionsklima. Im sozialen Bereich sind Voraussetzungen notwendig, die dem drohenden Ärztemangel entgegenwirken und um Verbesserungen im sozialen Bereich (z. B. Kindertagesstätten, Hort und Pflege) zu erreichen.
Der sportliche und kulturelle Bereich benötigt ebenfalls einen Aufschwung. Die gegenwärtige Diskussion um eine Schwimmhalle sollte beispielhaft zu einem positiven Ergebnis geführt werden. Die uns im Rahmen der Kommunalpolitik zur Verfügung stehenden Möglichkeiten haben wir als Fraktion bisher konsequent genutzt und werden dies auch weiter tun, um Grevesmühlen als Mittelzentrum zu erhalten und zu stärken. Wer die Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse aufmerksam verfolgt hat, kann dies unschwer erkennen.
Es ist uns eine Herzensangelegenheit, zum Wohle der Einwohner der Stadt und ihrer Ortsteile zu agieren. Dazu wollen wir diese gerne mitnehmen.