Das ICS soll laut Kommission dazu dienen, die Rechte von InvestorInnen zu stärken, falls diese einen finanziellen Verlust durch Verstöße gegen Investorenschutzrechte erleiden. Der DRB betont jedoch, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten bereits alle notwendigen Kompetenzen besitzen, um die Rechte aller sicherzustellen. Deshalb sei es nicht nötig, InvestorInnen-Rechte anders zu behandeln. Zudem gäbe es keine Rechtsgrundlage zur Änderung des rechtlichen Systems der EU, zu der die Einführung des ICS mit seinen bindenden Entscheidungen führen würde. Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt des DRB ist dessen Zweifel an der Unabhängigkeit der RichterInnen, die internationalen Anforderungen nicht genügen.
Stellungnahme des DRB zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP
Als „Etappensieg“ preist Bernd Lange (SPD), Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament, die Schaffung eines neuen Investitionsgerichts (ICS) anstelle privater Schiedgerichte, wie sie in TTIP vorgesehen sind, im geplanten Handelsabkommen mit Kanada (CETA). Auch viele Zeitungsredaktionen meinen, der wichtigste Giftzahn im CETA sei damit gezogen. Ganz anders sieht das Pia Eberhardt, Handelsexpertin der Nichtregierungsorganisation CEO (Corporate Europe Observatory): Fast alle Grundfehler der Schiedsgerichte seien auch im Modell des Investitionsgerichts enthalten. U.a. bestehe es nicht aus unabhängigen Richtern, argumentiert sie, und unterstützt damit zugleich die grundsätzliche Kritik, die kürzlich der Deutsche Richterbund äußerte.
Heise.de-Interview mit Pia Eberhardt