Die Stadtvertretung Grevesmühlen hat am 2. Februar 2015 den Bebauungsplan Nr. 37 „Einzelhandel am Bahnhof“ als Satzung beschlossen. In dem Artikel vom 4. Februar 2015 in der Ostsee Zeitung wird auf den Diskussionsbeitrag unseres Fraktionsmitglieds Volkmar Schulz Bezug genommen. Die Darstellung in der Presse bezieht sich darauf, dass ihm die Erklärungen der Landesplanung und des Kreises unverständlich sind. Und weiter setzt er sich wie Christiane Münter für die Unterstützung von David Corleis ein. Das ist leider nicht korrekt wiedergegeben. Volkmar Schulz hat in der Diskussion erklärt, dass dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung wegen schwerwiegender Mängel, vom Abwägungsausfall bis hin zur Abwägungsfehleinschätzung nicht gefolgt werden kann. Das beginnt bei der Stellungnahme der Landesplanung vom 1. Juli 2014. Diese bezog sich unter anderem auf das sogenannte Mediationsverfahren vom März 2014. Hier wird unter 1. gefordert, dass eine intensive Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der geplanten Ansiedlung des Einkaufszentrums auf die weitere Entwicklung der Innenstadt zu erfolgen hat. Im Abwägungsvorschlag wird lediglich auf das Einzelhandelsgutachten vom Mai 2013 verwiesen. Das aber lag fast ein Jahr vor dem Mediationsverfahren. Mit Ausnahme der Vorstellung eines von vornherein untauglichen Vorschlages am Sparkassenplatz wurde nicht weiter auf das Mediationsverfahren eingegangen. Weiter war sicherzustellen, dass durch das Planvorhaben die räumlich ausgewogene Nahversorgung der Stadt nicht gefährdet wird. Stichwort: Versorgung der Südstadt. Sicherstellung der fußläufig erreichbaren Nahversorgungsstandorte im Mittelzentrum Grevesmühlen. Aus der fußläufigen Umgebung heraus (700m Radius um des geplante Bahnhofsgelände) können durch das geplante Vorhaben lediglich 28% des geplanten Umsatzes erzielt werden. Etwa die Hälfte käme aus dem Bereich südlich der Bahnlinie. Der überwiegende Rest, d.h. 72%, kann nur durch Kaufkraftabzug aus anderen Bereichen gesichert werden.
Das macht doch deutlich, daß das Vorhaben viel zu groß ist und auch Standorte im Zentralen Versorgungsbereich gefährdet sind. Man muss sich nur einmal die Mühe machen, das Einzelhandelsgutachten sorgfältig zu lesen. Auch beschäftigt sich der Abwägungsvorschlag unzureichend mit den Stellungnahmen der Interessenvertretungen des Handels. Die IHK zu Schwerin bezieht sich u. a. auf eine Stellungnahme vom 18. November 2013. Diese war in den Unterlagen überhaupt nicht aufzufinden. Richtig spannend wird der Abwägungsvorschlag, wenn man einerseits liest, dass sich die Stadt jahrelang um eine Ansiedlung am ehemaligen LIDL-Standort bemüht hat. Jetzt wo es einen neuen Besitzer gibt, werden unendlich viele Argumente ins Feld geführt, damit keine neue Ansiedlung dort entstehen kann.
Völlig ignoriert wird, dass für den LIDL-Standort ein Baurecht vorliegt, welches in der Abwägung gar keine hinreichende Würdigung erfährt. Da wird einfach erklärt, dass schon LIDL und Schlecker an dem Standort nicht marktfähig waren u.s.w.. Das ist so nicht korrekt. LIDL hat den Standort ja nicht gewechselt, weil rote Zahlen geschrieben wurden, sondern weil an einen anderen Standort höhere Umsatzerwartungen geknüpft wurden. Mit Hilfe fast der gleichen Stadtvertreter, die heute wieder unter einem fadenscheinigen Motto der Sicherung der Nahversorgung der Südstadt ein viel zu großes Einkaufszentrum genehmigen, wurden damals die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagerung geschaffen. Wie der Ostsee Zeitung zu entnehmen war, haben sich nun zwei Vertreter der SPD-Fraktion auf den Weg gemacht, um mit Einzelhändlern in der Innenstadt ins Gespräch zu kommen. Sie wollen ermitteln, was die Händler stört, und wie sie sich eine Umgestaltung vorstellen. Jetzt, wo die Messen gesungen sind, eine Aktion, die man nur als Hohn bezeichnen kann.
Unsere Fraktion hat das vorher gemacht und immer wieder versucht, o.g. Argumente in die Diskussion einzubringen.
15. Februar 2015