Die Bestandsdatenauskunft gefährdet die Privatsphäre

, , , , , ,

bda

Privatsphäre ist out!

Am 01. Juli 2013 wird das neue Gesetz zur Bestands-datenauskunft über IP-Adressen, Passwörter in Kraft treten. Es bildet die Grundlage für das neue Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft in Mecklenburg Vorpommern (gültig ab dem 01. Juli 2013), das mit den Stimmen von CDU und SPD in Schwerin verabschiedet wurde. Die Linke im Landtag stimmte geschlossen gegen diese Gesetzes- änderung. Dieses neue Gesetz ermöglicht jetzt jedem …

Zitat Heise.de:
… Dorfpolizist sensible Informationen einschließlich Zugangscodes wie PINs und PuKs sowie gespeicherte Passwörter für E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste abzufragen. Eine Richtergenehmigung müssen Ermittler nicht einholen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz, Reinhard Dankert betonte ausdrücklich: „einen schwerwiegenden Eingriff in Artikel 10 des Grundgesetzes, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt“!
Der Kieler Datenschutzaktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen. Die Kläger sehen diese Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten wird sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat.
Es handelt sich hierbei um eine Sammel-Verfassungsbeschwerde. Das heißt, Sie können die Verfassungsbeschwerde mit einreichen. Dazu müssen Sie einige Angaben machen und die daraus erstellte Prozessvollmacht für den beauftragten Rechtsanwalt Meinhard Starostik unterschreiben und absenden.

Diese Verfassungsbeschwerde gibt jedem Bürger, auf dessen Daten durch die Bestandsdatenauskunft zugegriffen werden kann, die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Verletzung seiner Grundrechte einzureichen. 13088 Menschen haben dieses schon getan!

Schließen Sie sich der Verfassungsbeschwerde an!

Keine Kosten
Durch die Teilnahme entstehen Ihnen keine Kosten (weder Gerichts- noch Anwaltskosten). Die Teilnehmer an der Sammelbeschwerde werden von allen Kosten der Beschwerde freigehalten.

Die Vollmacht
Um sich der Beschwerde anzuschließen muss ein Formular für eine Vollmacht auf der Seite www.stopp-bda.de ausgefüllt werden. Daraus wird ein PDF-Dokument generiert, welches ausgedruckt und an die Kanzlei von Meinhard Starostik geschickt werden muss.

Link zum Formular

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert