
Privatsphäre ist out!
Zitat Heise.de:
… Dorfpolizist sensible Informationen einschließlich Zugangscodes wie PINs und PuKs sowie gespeicherte Passwörter für E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste abzufragen. Eine Richtergenehmigung müssen Ermittler nicht einholen.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz, Reinhard Dankert betonte ausdrücklich: „einen schwerwiegenden Eingriff in Artikel 10 des Grundgesetzes, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt“!
Der Kieler Datenschutzaktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen. Die Kläger sehen diese Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten wird sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat.
Es handelt sich hierbei um eine Sammel-Verfassungsbeschwerde. Das heißt, Sie können die Verfassungsbeschwerde mit einreichen. Dazu müssen Sie einige Angaben machen und die daraus erstellte Prozessvollmacht für den beauftragten Rechtsanwalt Meinhard Starostik unterschreiben und absenden.
Diese Verfassungsbeschwerde gibt jedem Bürger, auf dessen Daten durch die Bestandsdatenauskunft zugegriffen werden kann, die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Verletzung seiner Grundrechte einzureichen. 13088 Menschen haben dieses schon getan!
Schließen Sie sich der Verfassungsbeschwerde an!
Keine Kosten
Durch die Teilnahme entstehen Ihnen keine Kosten (weder Gerichts- noch Anwaltskosten). Die Teilnehmer an der Sammelbeschwerde werden von allen Kosten der Beschwerde freigehalten.
Die Vollmacht
Um sich der Beschwerde anzuschließen muss ein Formular für eine Vollmacht auf der Seite www.stopp-bda.de ausgefüllt werden. Daraus wird ein PDF-Dokument generiert, welches ausgedruckt und an die Kanzlei von Meinhard Starostik geschickt werden muss.