Wer schon einmal die neue Landkreisverwaltung in Wismar besucht hat, der kennt auch schon den mit mehr als einer Mio. Euro errichteten Parkplatz für die Mitarbeiter. Umso mehr verwundert es einen, wenn man dann in unmittelbarer Nähe eine Rasenfläche entdeckt, die als unkontrollierter Parkplatz zweckentfremdet wird.
So auch Horst Krumpen, ein aufmerksamer Bürger der Stadt Wismar und Kreisvorsitzender der Linkspartei in NWM. Auf seine öffentliche Anfrage an die Stadtverwaltung in der Bürgerfragestunde einer Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bekam er nur eine sehr knappe Antwort des zuständigen CDU Senators, Herr Berkhahn: „Die Stadt habe den Platz vermietet und sei deshalb nicht zuständig!“ Für einen Senator eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung! So bleibt doch der Besitzer eines Grundstückes, auch während einer Vermietung, für etwaige Schäden auf diesem Grundstück haftbar. So etwas nennt sich rechtlich eine Zustandsstörerhaftung! Sollte ein zuständiger Senator eigentlich wissen.
Dabei spielt es keine Rolle, wer die Kontamination verursacht hat. Bei bodenseitigen Umweltschäden greift somit auch sofort der §324a StGB! Diese Antwort war mehr als unzufrieden, immerhin befindet sich die Rasenfläche, auf der unter anderem Kollegen von der Polizeistation ihre privaten PKW abstellen, in einem angrenzenden Bereich, in dem die Stadtwerke Wismar ihr Trinkwasser gewinnt! Herr Krumpen stellte folgerichtig im Dezember 2016 eine weitere schriftliche Anfrage an die Landrätin.
Inhalt der Anfrage war: „Wie ist es möglich, dass auf einer grünen Wiese ein Parkplatz genehmigt wurde und als solcher benutzt wird? Wenn als Parkplatz eine Wiese ausreichend ist, warum hat dann der Landkreis wenige Meter daneben einen mehr als 1 Mio. Euro teuren Parkplatz errichtet.“
Das Büro der Landrätin verwies auf eine Regelung des Jahres 1985, noch aus DDR Zeiten. Wer sich nun die Schutzgebietsgrenzen auf dem öffentlichen Geoportal des LUNG (Themenauswahl -> Wasser -> Schutzgebiete ->Wasserschutzgebiete) anschaut, bemerkt das sich die Wiese unmittelbar an diese Schutzgrenzen anschließt. Noch bedenklicher wird der Vorgang, wenn man feststellt, dass die Wismarer Stadtwerke am 19.04.2010 einen Antrag auf Erweiterung der Trinkwasserschutzgebietes eingereicht haben. Aus diesem geht eindeutig hervor, dass sich dann der neue Parkplatz der Landkreisverwaltung und die „Parkwiese“ in der neuen Schutzzone IIIA befinden werden!
Der Stadt Wismar sowie der Landkreisverwaltung ist somit schon länger bekannt, dass diese neuen Schutzzonen Realität werden. Schon am 18.03.2015 teilte die Pressesprecherin Petra Rappen in der SVZ mit: „Die für den Parkplatz vorgesehene Fläche befindet sich im Trinkwassereinzugsgebiet und muss wasserundurchlässig hergerichtet werden“ und begründete somit die hohen Investitionskosten.
Eine telefonische Nachfrage beim Landkreis ergab dann die wirklich erheiternde Auskunft: „Man habe auf der Wiese eine Sichtprüfung durchgeführt und habe keine Leckagen an den auf der Wiese abgestellten Fahrzeugen feststellen können.“ Schriftlich wurde dann noch nachgereicht: „Für die Fläche bestehen zurzeit keine rechtsverbindlichen Nutzungsbeschränkungen. Ein ordnungsbehördliches Einschreiten ist aus wasserrechtlicher Sicht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens nicht erforderlich.“
Jetzt muss man sich doch folgende Fragen stellen:
- ein deutlich lesbares Schild an der Wiese „Nur Baufahrzeuge“ ist keine
Nutzungsbeschränkung? - warum gibt es dann für die Fläche des neuen Verwaltungsparkplatzes so hohe
Nutzungsbeschränkungen? (Trinkwasserschutzmaßnahmen) - wird hier für die Landesbediensteten eine Ausnahme durch die Stadt Wismar
gemacht? - wird hier wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen?
An dieser Stelle müssen wir noch einmal deutlich auf einem Umstand hinweisen: Schildbürgern, zumal noch aus der Bürgerschaft, sollte man keine Fragen stellen!