Stoppt den Waffenhandel

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Deutschland ist Europameister bei den Rüstungs­ex­porten. Zu den Empfängern deutscher Waffen, Rüstungs­güter und Lizenzen zählen selbst Diktaturen und autoritäre Regime, die die Menschenrechte mit Füßen treten.
Genehmigt werden Rüstungsexporte von der Bundes­regierung und ihren nachgeordneten Behörden. Mit Rüstungstransfers werden in den Empfängerländern häufig bestehende Konflikte verstärkt, finanzielle Mittel für Bildung und Armutsbekämpfung fehlen.
Unzählige Menschen werden getötet, verwundet oder traumatisiert.
Wer weitere Opfer dieser skandalösen Politik vermeiden will, muss die Geschäfte mit dem Tod beenden und den Waffenhandel stoppen. Deshalb fordern wir die im zweiten Kasten unten stehende Klarstellung von Artikel 26, Abs. 2 des Grundgesetzes.

Aktuelle Formulierung des Grundgesetzartikels 26(2)

Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Klarstellung des Grundgesetzartikels 26(2)

Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt das Kriegswaffenkontrollgesetz. Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert. Das Nähere regelt das Rüstungsexportgesetz.

Das Ziel ist es, Waffenexporte grundsätzlich zu verbieten. Diese Aktion von Pax Christi ist es wert unterstützt zu werden.

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