15. Januar 2012
Das Parteispendengesetz wurde am 1. Juli 2002 wesentlich geändert. Seither müssen Parteispenden von über 50.000 Euro unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und anschließend veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt durch den Bundestag als Drucksache und auf der Homepage des Bundestags. Parteispenden über 10.000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Die Rechenschaftsberichte der Parteien erscheinen etwa eineinhalb Jahre nach Ende des betreffenden Jahres.
Das dadurch immer wieder Lobbyverbindungen bekannt werden und die Verquickungen zwischen den Parteien und den spendenden Firmen immer offensichtlicher werden, gehen Parteien und die Spender neue Wege.
Sehr schöner Nebeneffekt dieser gängigen Praxis: Die Parteien müssen der Öffentlichkeit keine Rechenschaft darüber ablegen, wieviel Geld sie von wem erhalten und ob die Höhe der Zahlung angemessen ist.